Welche Informationen beinhaltet der Grundbuch­auszug?

Hauptbuch

Das Hauptbuch ist zur Aufnahme der Grundbuchseintragungen bestimmt. Es ist zunächst in Katastralgemeinden (KG) gegliedert. Für jeden Grundbuchskörper (das ist die Liegenschaft, auf die sich Eintragungen beziehen) besteht eine so genannte Einlage, die je Katastralgemeinde mit der sogenannten Einlagezahl (EZ) eindeutig bezeichnet ist.

Neben dem Hauptbuch gibt es

Gutbestandsblatt (A-Blatt)

Im A1-Blatt sind alle zur Liegenschaft gehörigen Grundstücke mit ihrer Grundstücksnummer angeführt. Gehört ein Grundstück zu einer anderen Katastralgemeinde als im Kopf der Grundbuchsabschrift angeführt (sogenannte Überlandgrundstücke), wird zur Grundstücksnummer auch die Nummer dieser Katastralgemeinde wiedergegeben. Die Eintragungen nach der Grundstücksnummer (GST-NR) werden aus dem Kataster übernommen:

Das A2-Blatt enthält mit dem Eigentum an Grundstücken verbundene Rechte (z.B. das Recht des Zugangs zu dem Grundstück über ein Nachbargrundstück) oder öffentlich-rechtliche Beschränkungen. Auch Veränderungen des Grundbuchskörpers durch Zu- oder Abschreibungen von Grundstücken werden hier eingetragen.

Eigentumsblatt (B-Blatt)

Im Eigentumsblatt sind die Eigentümerin/der Eigentümer bzw. die Eigentümerinnen/Eigentümer der Liegenschaft eingetragen. Nach einer laufenden Nummer ist jeweils die Größe des Anteils in Form einer Bruchzahl und die Eigentümerin/der Eigentümer des Miteigentumsanteils angegeben. Außerdem wird die Urkunde angeführt, die die Grundlage für den Eigentumserwerb war. Diese ist in der Urkundensammlung zu finden.

Unterliegt die Eigentümerin/der Eigentümer in ihrer/seiner Vermögensverwaltung irgendwelchen Beschränkungen (z.B. Minderjährigkeit, Sachwalterschaft, Konkurs etc.), so ist das ebenfalls im B-Blatt eingetragen.

Lastenblatt (C-Blatt)

Es enthält die mit dem Eigentum an den Liegenschaftsanteilen verbundenen Belastungen (z.B. Pfandrechte, Veräußerungs- oder Belastungsverbote, Dienstbarkeiten (Servituten), Bestands-, Vor- oder Wiederkaufsrechte). Solche Belastungen können sich auf die gesamte Liegenschaft oder auf bestimmte Eigentumsanteile erstrecken.

Die Eintragungen im Grundbuch über ein Pfandrecht sagen nichts über die aktuelle Höhe der noch aushaftenden Verbindlichkeiten aus. Die Schuld kann bereits teilweise oder ganz getilgt sein.

Einen Musterauszug aus dem Grundbuch finden Sie hier.

Folgende Abkürzungen werden im Grundbuch verwendet:

EZ
Einlagezahl
FWGN
Für Wohnzwecke genutzte Einheit (Substandardwohnung)
G
Garage
GR
Geschäftsraum
GST
Grundstück
HE
Haupteinlage
NE
Nebeneinlage
NGS
Nebengebührensicherstellung
TZ
Tagebuchzahl In der Aufschrift ist unter der Bezeichnung „Letzte TZ“ immer die Aktenzahl (Tagebuchzahl: TZ) angeführt, zu der in dieser Einlage die jeweils letzte Eintragung vollzogen worden ist. Als Plombe wird die Tagebuchzahl von Anträgen angeführt, die noch in Arbeit sind. Eine solche Eintragung weist also auf einen offenen Antrag hin, es wird sich der Stand des Grundbuches wahrscheinlich ändern. Darüber hinaus sind in der Aufschrift Hinweise auf besondere rechtliche Umstände eingetragen, wie z.B. Wohnungseigentum, öffentliches Gut, Baurecht, Keller, Eisenbahneinlage etc.
VuZZ
Verzugs- und Zinseszinsen
VZ
Verzugszinsen
W
Wohnung
ZZ
Zinseszinsen

Rechtliche Grundlagen für das Grundbuch

Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955)

§§ 13, 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz