Warum Sie Grundbuch- und Firmenbuchauszüge nur über bestimmte Anbieter online erhalten

Post vom 17.07.2025


Warum kann ich die Dokumente online nur bei bestimmen Anbietern kaufen?

Wenn Sie sich fragen "Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug in Österreich?" sind Sie bei diesem Artikel richtig. Sie haben sicherlich schon bemerkt, dass Dokumente aus Firmen- und Grundbuch zur Abfrage im Internet nur über bestimmte Anbieter erhältlich sind. Dies ist aufgrund des Verrechnungsstellenwesens in Österreich so geregelt. Näheres dazu erklären wir in diesem Blogbeitrag.


Was sind Verrechnungsstellen?

Die Datenbanken des Firmen- und Grundbuches sind grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich. Mit der Abwicklung des Zuganges sind sogenannte Verrechnungsstellen vom Bundesministerium für Justiz beauftragt. Derzeit sind zehn Verrechnungsstellen in Österreich gelistet.

Diese erfüllen bestimmte Kriterien, wie zum Beispiel Ansässigkeit in Österreich und Verfügbarkeit eines Helpdesks und haben einen Dienstleistungskonzessionsvertrag mit der Justiz, der im Zuge einer Ausschreibung abgeschlossen wurde und sie damit zum Anbieten der Dokumente autorisiert.


Wer sind die Verrechnungsstellen in Österreich?

Aktuell sind folgende zehn Unternehmen als Verrechnungsstellen zugelassen:


Warum kann man die Daten nicht direkt über das Justizministerium abfragen?

Nur mit diesem Vertrag besteht die Möglichkeit, auf die Datenbanken beim Bundesrechenzentrum zuzugreifen – entweder direkt über die Suchmasken von Firmenbuch und Grundbuch für registrierte User oder wie bei auszug.at mittels Schnittstelle für eine Endkundenabfrage ohne Registrierung.

Über die Verrechnungsstellen sind auch Individuallösungen für Unternehmen möglich, die direkt einen Zugriff auf die Daten benötigen. Hierbei begleitet die Verrechnungsstelle die technische Anbindung an die Schnittstelle beim Bundesrechenzentrum.


Welche Vorteile bieten Verrechnungsstellen?

Ziel des Verrechnungsstellenwesens ist es, die Authentizität und Qualität der angebotenen und abgefragten Informationen so hochzuhalten, wie bei einer Einsichtnahme bei den Dienststellen der Justiz. Damit ist für Sie als Benutzerin bzw. Benutzer gewährleistet, dass die Daten vollständig, korrekt und unverändert sind.

Dies ist essentiell, um eine solide Basis an Informationen zu haben und die abgefragten Dokumente (auch mit elektronischer Signatur und damit rechtsgültig) verwenden zu können. Genau dieser Punkt ist uns auch ein wesentliches Anliegen in unserer täglichen Arbeit für Sie. Wie aus einer Eingabe im Firmenbuch die Dokumente entstehen, können Sie in diesem Blog nachlesen.

Die Einsichtnahme in Firmen- und Grundbuch ist zwar grundsätzlich jeder und jedem möglich, allerdings nur über die oben beschriebenen Verrechnungsstellen, Notare oder direkt bei den Dienststellen der Justiz, wie zum Beispiel einem Gericht oder elektronisch bei der Plattform der Justiz und ist mit Kosten verbunden.


Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Preise für Abfragen über Verrechnungsstellen sind nicht willkürlich gewählt, sondern setzen sich aus folgenden Kosten zusammen: Den Gerichtsgebühren, die im Gerichtsgebührengesetz (GGG) festgeschrieben sind und welche die Verrechnungsstellen an das Bundesministerium für Justiz und das Bundesministerium für Finanzen weitergegeben und einem angemessenen Aufwandsaufschlag für die Bereitstellung der Services und der Umsatzsteuer.


Fazit: Qualität, Transparenz und Sicherheit für Ihre Abfragen

Das Verrechnungsstellenwesen sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit bei der digitalen Einsicht in Firmen- und Grundbuchdaten. Nur autorisierte Anbieter dürfen diese Abfragen durchführen – was für Sie als Nutzerin oder Nutzer bedeutet: verlässliche Daten, rechtssichere Dokumente und ein geschützter Zugang.

Wenn Sie schnell und unkompliziert an Firmenbuch- oder Grundbuchauszüge kommen möchten, bietet Ihnen auszug.at als autorisierte Verrechnungsstelle einen sicheren und bequemen Zugang – auch ohne Registrierung.